Von Ev. Kirchengemeinde Königsbach-Bilfingen

Sie wollen kirchlich heiraten? Sie wünschen sich nicht nur eine „feierliche Zeremonie“, sondern vor allem GottesSegen?

Gerne beraten und begleiten wir Sie bei allen Fragen rund um den Gottesdienst anlässlich Ihrer Trauung.

Anmeldung

Sobald Sie mögliche Termine für die kirchliche Trauung ins Auge gefasst haben, setzen Sie sich bitte mit unserem Pfarramt (07232-2340) in Verbindung. Je frühzeitiger die Anmeldung erfolgt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Wunschtermin noch frei ist.

Zur Vorbereitung dient ein Traugespräch, in dem auch die Gestaltung des Gottesdienstes abgestimmt wird. Dabei gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten:

Gottesdienstgestaltung

Musik

  • Gerne dürfen Ihre Freunde oder Verwandte den Gottesdienst mitgestalten. Bitte sprechen Sie dies frühzeitig mit dem Pfarramt ab. Falls Sie dafür die Begleitung unserer Organisten wünschen, klären Sie bitte die Vergütung für den zusätzlichen Probenaufwand direkt mit dem Organisten/der Organistin ab. Unsere Kirche bietet viele technische Möglichkeiten. Die Tontechnik darf nur von eingewiesenen Mitarbeitern der Kirchengemeinde bedient werden. In diesem Fall bitten wir um eine Spende für die Kirchengemeinde.

Gebet/Lesung

  • Gerne kann auch jemand aus Ihrem Freundeskreis oder Ihrer Verwandtschaft ein Gebet oder eine Bibellesung übernehmen.

Trauspruch

  • Zur Trauung erhält das Brautpaar einen Vers aus der Bibel als Trauspruch. Die Auswahl des Trauspruchs können Sie dem Pfarrer überlassen oder auch selbst vornehmen.

Blumenschmuck

  • Gerne dürfen Sie bzw. ein beauftragtes Blumengeschäft die Kirche festlich mit Blumen schmücken. An den Bänken darf nicht mit Klebstreifen o.ä. gearbeitet werden. Es gibt Vorrichtungen für Blumenschmuck an den Bänken. Wir bitten Sie, die Blumen auf dem Altar auch für den Gottesdienst am folgenden Sonntag stehen zu lassen.

Fotografieren/Filmen

  • Sie dürfen beim Einzug in die Kirche und beim Auszug fotografieren. Nach Absprache können auch einige Fotos nach dem Segen „geschossen“ werden. Während des Gottesdienstes ist das Fotografieren grundsätzlich nicht gestattet. Gerne können Sie den Gottesdienst mit einer Videokamera von der Empore aus aufzeichnen.
  • Kollekte Normalerweise wird die Spendenkollekte am Ausgang für ein aktuelles Projekt der Kirchengemeinde verwendet (z.B. Jugendveranstaltungen …).

Kosten

  • Für die Trauung in der Kirche entstehen Gemeindegliedern aus Königsbach und Bilfingen keine Kosten (Ausnahme: musikalische Sonderwünsche).
  • Von Brautpaaren, die nicht (mehr) in Königsbach oder Bilfingen wohnen, erbitten wir eine angemessene Spende für unsere Gemeindearbeit.

Reis und Blumen streuen

  • Falls Sie „Blumenkinder“ haben, dürfen diese gerne beim Auszug aus der Kirche Blumen streuen. Bitte sorgen Sie in diesem Fall auch dafür, dass jemand von der Hochzeitsgesellschaft im Anschluss die Blumen zusammenfegt und entsorgt. Dies ist nicht Aufgabe unserer Kirchendienerinnen. Das Streuen von Reis ist nicht erwünscht.

Ist eine kirchliche Trauung möglich, wenn…

…die Ehepartner verschiedenen Konfessionen angehören?

  • Gehören die Ehepartner unterschiedlichen christlichen Konfessionen an (z.B. evang. und kath.), kann dennoch eine evangelische Trauung durchgeführt werden. In diesem Fall ist es allerdings ratsam, sich vorher auf dem katholischen Pfarramt einen sogenannten „Dispens“ erteilen zu lassen. So wird die evangelische Trauung später auch von der katholischen Kirche als gültig anerkannt.
  • Wenn ein Partner evangelisch, der/die andere katholisch ist, kann auch eine „Ökumenische Trauung“ gefeiert werden. In diesem Fall beteiligt sich sowohl der evangelische Pfarrer als auch der katholische Priester an der gottesdienstlichen Gestaltung. Eine „Ökumenische Trauung“ kann entweder in der evangelischen oder in der katholischen Kirche stattfinden.

…ein Ehepartner kein Kirchenmitglied ist?

  • Mindestens einer der Ehepartner muss Mitglied der evangelischen Kirche sein. Gehören beide nicht (mehr) der evangelischen Kirche an – oder ist ein Ehepartner Angehöriger einer außerchristlichen Religionsgemeinschaft - so ist eine kirchliche Trauung nicht möglich.