Von Ev. Kirchengemeinde Königsbach-Bilfingen

In unserer Gemeinde werden Menschen jeden Alters getauft. Darüber freuen wir uns sehr! Gerne beraten und begleiten wir Sie auf dem Weg zur Taufe – und auch danach.

Wenn Sie sich oder ein Familienmitglied taufen lassen möchten, melden Sie bitte die Taufe zunächst im Evangelischen Pfarramt an: Tel. 07232-2340.

Erwachsene nehmen bitte über das Pfarramt mit Pfarrer Elsässer auf. In der Regel werden Sie über einige Zeit in Einzelgesprächen auf die Taufe vorbereitet, erhalten also sozusagen privaten Taufunterricht. Damit sind Taufe und Konfirmation zusammengeschlossen, so dass Sie als getaufter und konfirmierter Christ alle kirchlichen Rechte haben.

Anmeldung zur Taufe

Für die Anmeldung zur Taufe werden benötigt:

  • Stammbuch oder Abstammungsurkunde
  • Taufdatum und -ort der Eltern, Patenschein der Paten.

Die Taufe findet üblicherweise im Rahmen eines sonntäglichen Gemeindegottesdienstes statt, da die Täuflinge als neue Mitglieder der Kirche Jesu Christi in die Gemeinde aufgenommen werden.

Die Taufsonntage erfragen Sie bitte über das Sekretariat des Evangelischen Pfarramtes 07232/2340)-

​Taufseminar

Als Vorbereitung für die Taufe (von Kindern) bieten wir normalerweise ein Taufgespräch an. Hier begegnen Sie nicht nur den anderen Familien, die ebenfalls mit Ihnen an einem bestimmten Termin die Taufe wünschen, Sie erfahren auch, was die Taufe bedeutet und wie der Taufgottesdienst abläuft. Gerne beziehen wir bei der Taufhandlung die Paten, Großeltern oder andere Freunde und Familienmitglieder in die Gestaltung mit ein. Wenn Sie also bei der Lesung, Gebeten oder dem Segnen Ihres Kindes bzw. Patenkindes mitwirken wollen, so lassen Sie das den Gemeindepfarrer beim Taufgespräch wissen. Haben Sie einen Liedwunsch, weil Sie dieses Kirchenlied aus Ihrer eigenen Kinderzeit noch kennen, oder weil Ihre “Großen” das gerade in der Kita singen? Bitte äußern Sie Ihren Wunsch, wir versuchen gerne, es möglich zu machen.

Wünschen Sie eine Taufkerze? Der Brauch kommt eigentlich aus der römisch-katholischen Kirche. Dort wird die Kerze bei der Erstkommunion üblicherweise wieder verwendet. Aber in den letzten Jahren ist auch bei uns Evangelischen die Taufkerze üblich geworden. Wenn Sie mit Symbolen wie einer Kerze etwas verbinden und anfangen, dann ist es ein schöner Brauch: Den Tauftag des Kindes ein wenig feiern, die Taufkerze auf den Tisch stellen. Beim Geburtstag, wenn etwas Besonderes geschieht… : all das ist Ihrer Fantasie überlassen, wie sie die Taufkerze in lebendiger Erinnerung behalten.

Überlegen Sie vorher oder fragen Sie Ihre Patinnen und Paten, ob Sie als Familie (eine individuell gestaltete Kerze) besorgen, oder ob Sie von uns eine Kerze wünschen.

Eine Kinderbibel bekommen Sie von der Kirchengemeinde als Geschenk für Ihr Kind zur Taufe.

In unserer Kirchengemeinde  gibt es zahlreiche Angebote für Familien mit kleinen Kindern, an die wir Sie gerne verweisen und wozu Sie herzlich eingeladen sind. Auch darüber informieren wir Sie gerne.

Bitte planen Sie die Teilnahme am Taufseminar rechtzeitig ein und erfragen Sie den Termin auf dem Sekretariat.

Taufpaten

Taufpaten sind zunächst einmal Zeugen für die Taufe. Als solche werden die Paten auch im Kirchenbuch eingetragen. Darüberhinaus versprechen die Paten zusammen mit den Eltern, bei der christlichen Erziehung ihrer Patenkinder mitzuwirken, mit und für diese zu beten und sie auf dem Weg des Glaubens zu begleiten. Von daher ergibt sich die Notwendigkeit, dass der oder die Patin für den christlichen Glauben auch offen ist. Dabei ist es in unserer Zeit nicht mehr selbstverständlich, dass jeder einer Kirche angehört. Uns ist durchaus bewusst, dass jemand, der aus der Kirche ausgetreten ist, dennoch persönlich ein gläubiger Mensch sein kann. Aber das einzige, was wir feststellen können, ist die Kirchenmitgliedschaft. Daher legt die Kirche Wert darauf, dass bei der Auswahl der Paten jemand Mitglied einer christlichen Kirche (evang., kath. oder evang. Freikirche). Wer aus der Kirche ausgetreten ist, kann kein kirchliches Patenamt übernehmen. Man kann allerdings als Taufzeuge der Taufe selbstverständlich beiwohnen und sich beteiligen.

In früheren Zeiten waren die Paten für die Erziehung eines Kindes unter Umständen von hoher Wichtigkeit. Manchmal meinen Eltern, dass mit dem Patenamt immer noch das Recht gekoppelt sei, dass die Paten (sollten z.B. die Eltern verunglücken) automatisch vom Familiengereicht das Sorgerecht zugesprochen bekommen würden. Dies ist in der Bundesrepublik Deutschland kein geltendes Recht mehr. Hier müssten Sie sich bei einem Notar oder Rechtsanwalt beraten lassen und gegebenenfalls entsprechende Anordnungen treffen. 

Die Paten benötigen einen Patenschein, den sie auf dem Pfarramt ihres Wohnorts erhalten. Von den Paten wird erwartet, dass sie als Zeugen der Taufe im Taufgottesdienst anwesend sind, sie geben auch in diesem Rahmen ein öffentliches Versprechen ab.

Bei der Taufe von Kindern ab Grundschulalter bzw. Jugendlichen und Erwachsenen können auch Taufpaten eingesetzt werden – zwingend notwendig ist dies jedoch nicht. Bei Jugendlichen oder Erwachsenen empfiehlt es sich, jemanden als Pate zu bitten, mit dem man gerne über Fragen des Glaubens nachdenkt.

Hinweise zum Taufgottesdienst

  • Die Taufe findet meistens im ersten Teil des Gottesdienstes statt – also vor der Predigt. Der Gottesdienst dauert ca 1 Stunde 15 Min.
  • Ihr Kind erhält bei der Taufe einen „Taufspruch“, das ist ein Bibelvers, der Ihr Kind auf seinem Lebensweg begleiten soll. Diesen dürfen Sie gerne selbst aussuchen. Als Hilfe können Sie beim Lesen in der Bibel auf die kursiven oder fettgedruckten Stellen achten.
  • Unter www.taufspruch.de können Sie sich in drei einfachen Schritten selbst einen Taufspruch zusammenstellen.
  • Zur Taufe bekommt der Täufling auch eine Taufkerze, die im Gottesdienst entzündet wird. Gerne können Sie oder ein Pate diese Taufkerze selbst gestalten. Im Pfarramt finden Sie auch eine Auswahl an Kerzen, die Sie dort erwerben können.

Selbst Pate werden

Sie wurden angefragt, ob Sie - bei uns in der Gemeinde oder auswärts - Pate werden möchten?

Das ist eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe. Die Gemeinde, in der Ihr Patenkind getauft wird, benötigt von Ihnen einen „Patenschein“. Diesen beantragen Sie bei unserem Pfarramt. Sie können den Patenschein zu den Öffnungszeiten im Pfarramt abholen oder wir senden ihn auf Wunsch zu.

Segnung statt Taufe?

Es besteht in der evangelischen Kirche auch die Möglichkeit, im Gottesdienst für ein Kind den Schutz und Segen Gottes zu erbeten. Wir nennen diese Handlung „Danksagung und Fürbitte anlässlich der Geburt eines Kindes“.

Dieses Angebot besteht für diejenigen Eltern, die ihrem Kind später einmal selbst die Entscheidung für die Taufe überlassen wollen, damit es diese dann bewusst erleben kann. Wir beobachten, dass oft Eltern die Taufe erbitten, die eine sehr enge Bindung zu Glauben und Kirche haben. Sie haben das Empfinden, dass das eigene “Ja” zum Glauben an Jesus Christus, das mit der Taufe verbunden ist, von einem Menschen auch sehr bewusst gesprochen und erlebt werden soll. In gleicher Weise ist auch der Zuspruch, der einem Menschen bei der Taufe im Namen Gottes gesagt wird, sehr bewusst zu hören. Dies sind in unserer Zeit sehr ernst zu nehmende Gründe, weshalb die Evangelische Kirche in den frühen Neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts auch die Möglichkeit der Kindersegnung geschaffen hat. Trotzdem soll nach dem Willen der Kirche die Segnung sich deutlich von der Taufe unterscheiden, weshalb die Segnung in ihrem Ablauf wesentlich sparsamer ist (nicht am Taufstein, sondern vor dem Altar, keine Kerze, kein Taufspruch usw.). In der Regel wird das Kind vor dem Altar vom Pfarrer gesegnet. Manche Familien bestellen trotzdem gerne “Segnungspaten”, was als Wunsch der Familie verständlich.  Gerne können diese Personen mit nach vorne kommen und auch selbst einen Segen für ihr Patenkind sprechen o.Ä. Bitte haben Sie aber Verständnis, wenn die Segnungspaten aber nicht ins Taufbuch eingetragen werden bzw. es darüber keine kirchliche Urkunde gibt.

Nach geltendem Kirchenrecht wird man mit der Taufe Kirchenmitglied und damit (in unserem Fall)  evangelisch. Ein Kind, für das die Eltern die Segnung erbeten haben, ist somit nicht offiziell evangelisch. Dennoch stehen diesem Kind alle Möglichkeiten offen, sowohl die Bewerbung auf einen Platz im evangelischen Kindergarten oder auch später der Religionsunterricht in der Schule. Es besteht zwar kein Anspruch in rechtlichem Sinne, doch ist nach unserer Erfahrung jeder Religionslehrer, jede Kita-Leitung erfreut, wenn jemand bewusst eine religiöse Erziehung bzw. Unterricht wünscht.

Ein Kind kann getauft werden, sobald es ernsthaft den Wunsch danach äußert. Bitte nehmen Sie dann, wie oben beschrieben, Kontakt mit dem Pfarramt auf. Spätestens zur Konfirmation wird ein Jugendlicher in unserer Kirche dann getauft werden, da die Konfirmation das nachgeholte “Ja” zum Glauben an Jesus Christus der als Kleinkinder Getauften ist.